|

Unser Unternehmen
bietet Leistungen in zwei Bereichen:
Bereich Werk- und Werklieferverträge mit unseren Kunden:
In diesem Bereich bieten wir die Leistungen einer klassischen Elektrofachfirma
an. Wir planen und führen Werk- und Werklieferverträge im Bereich
Sondermaschinen- und Schaltanlagenbau durch.
Bereich gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung:
Mitarbeiter mit einem Facharbeiterbrief aus den Bereichen Elektrotechnik und
Mechanik können so zum einen im Werkvertrag oder im Rahmen der gewerbsmäßigen
Arbeitnehmerüberlassung bei unseren Kunden eingesetzt werden.
Die beiden Bereiche unterscheiden sich im wesentlichen Merkmal durch das
Weisungsrecht:
Im Werkvertrag liegt das Weisungsrecht in unseren Händen, der Mitarbeiter
bekommt seine Arbeitsanweisung durch unsere Firma.
Bei der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung liegt das Weisungsrecht bei
unserem Kunden. Vor Ort wird dem Mitarbeiter durch unseren Kunden die Art der
auszuführenden Arbeiten mitgeteilt.
Wir arbeiten nun seit 2001 erfolgreich mit Kunden und Mitarbeitern zusammen.
Unsere Firmenphilosophie, enge Zusammenarbeit und persönlicher Kontakt sowohl
mit unseren Mitarbeitern als auch mit unseren Kunden, steht für uns an erster
Stelle. Ein offenes Ohr für jedes Anliegen haben wir uns bis heute jederzeit
bewahrt.
Bisher haben wir somit ca. 50 gewerbliche Fachkräfte aus der Industriebranche im
ständigen Einsatz bei unseren Kunden. Um bei der Disposition von
Montageeinsätzen bei unseren über 60 aktiven Geschäftsbeziehungen eine noch
höhere Flexibilität erreichen zu können, ist eine weitere Erhöhung der
Stammbelegschaft geplant (siehe: Stellenangebote). |