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Unser Unternehmen bietet Leistungen in zwei Bereichen:

Bereich Werk- und Werklieferverträge mit unseren Kunden:

In diesem Bereich bieten wir die Leistungen einer klassischen Elektrofachfirma an. Wir planen und führen Werk- und Werklieferverträge im Bereich Sondermaschinen- und Schaltanlagenbau durch.

Bereich gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung:

Mitarbeiter mit einem Facharbeiterbrief aus den Bereichen Elektrotechnik und Mechanik können so zum einen im Werkvertrag oder im Rahmen der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung bei unseren Kunden eingesetzt werden.

Die beiden Bereiche unterscheiden sich im wesentlichen Merkmal durch das Weisungsrecht: 

Im Werkvertrag liegt das Weisungsrecht in unseren Händen, der Mitarbeiter bekommt seine Arbeitsanweisung durch unsere Firma.

Bei der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung liegt das Weisungsrecht bei unserem Kunden. Vor Ort wird dem Mitarbeiter durch unseren Kunden die Art der auszuführenden Arbeiten mitgeteilt.

Wir arbeiten nun seit 2001 erfolgreich mit Kunden und Mitarbeitern zusammen. Unsere Firmenphilosophie, enge Zusammenarbeit und persönlicher Kontakt sowohl mit unseren Mitarbeitern als auch mit unseren Kunden, steht für uns an erster Stelle. Ein offenes Ohr für jedes Anliegen haben wir uns bis heute jederzeit bewahrt.

Bisher haben wir somit ca. 50 gewerbliche Fachkräfte aus der Industriebranche im ständigen Einsatz bei unseren Kunden. Um bei der Disposition von Montageeinsätzen bei unseren über 60 aktiven Geschäftsbeziehungen eine noch höhere Flexibilität erreichen zu können, ist eine weitere Erhöhung der Stammbelegschaft geplant (siehe: Stellenangebote).